Angehörige
Ein stationäres Hospiz ist ein Ort für Menschen, die schwer krank sind und sich am Lebensende befinden. Im Mittelpunkt stehen nicht Heilung oder lebensverlängernde Maßnahmen, sondern die Linderung belastender Symptome und der Erhalt der bestmöglichen Lebensqualität. Das Hospiz ist ein Ort der Begleitung, Zuwendung und Würde – für die erkrankten Menschen ebenso wie für ihre Angehörigen.
Ein Hospiz ist für Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung, bei denen keine heilende Behandlung mehr möglich und keine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Voraussetzung ist eine ärztliche Einschätzung, dass die Lebenserwartung nur noch wenige Wochen bis wenige Monate beträgt und ein erhöhter Bedarf an palliativer Begleitung besteht.
Ein Hospiz ist kein Pflegeheim und kein Krankenhaus. Nicht geeignet ist eine Hospizaufnahme, wenn ausschließlich ein pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, ohne dass ein erhöhter palliativer Versorgungsbedarf vorliegt – zum Beispiel bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung oder nach einem Schlaganfall ohne komplexe Symptomlast.
Nein. Eine Aufnahme im Hospiz ist nicht erst in den letzten Tagen oder Stunden möglich. Oft ist eine frühere Aufnahme hilfreich, um Bedürfnisse kennenzulernen, Vertrauen aufzubauen und gut begleiten zu können. Manchmal erfolgt die Aufnahme dennoch sehr spät – auch dann ist das Hospiz da und begleitet die Gäste und ihre Angehörigen.
Die Anmeldung für einen Hospizplatz erfolgt über einen Anfragebogen per E-Mail an anmeldung.hospiz@diakonie-erlangen.de. Alternativ ist auch eine telefonische Kontaktaufnahme möglich: 09131 / 719-2926 (Sozialdienst) oder 09131 / 6301580 (Leitung). Um Doppelungen zu vermeiden, bitten wir darum, nur einen Kontaktweg zu wählen.
Nach der Anmeldung prüfen wir die Anfrage sorgfältig und ordnen sie einer Warteliste zu. Die Aufnahme erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. In einzelnen Situationen kann eine Person vorgezogen werden, wenn sich die Lage deutlich verschärft. Die Vergabe eines Hospizplatzes erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien und Dringlichkeit. Persönliche Beziehungen, eine Mitgliedschaft im Hospizverein oder Spenden haben keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Die Kosten für einen Hospizaufenthalt werden zu 95 Prozent von der Kranken- und Pflegekasse übernommen – unabhängig von der Versicherungsart. Die verbleibenden fünf Prozent werden über Spenden finanziert. Für den Aufenthalt selbst entstehen keine Kosten. Zuzahlungen können im Einzelfall anfallen. Die Antragstellung bei Kranken- und Pflegekasse übernimmt das Hospiz.
Nein. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. Falls noch kein Pflegegrad besteht oder eine Höherstufung erforderlich ist, unterstützt das Hospiz bei der Antragstellung.
Für einen Aufenthalt im Hospiz gibt es keine feste zeitliche Begrenzung. Genehmigungen erfolgen häufig zunächst für bis zu drei Monate, teilweise auch unbefristet. Um Verlängerungsanträge kümmert sich das Hospiz.
Die medizinische Versorgung ist palliativ ausgerichtet und erfolgt hausärztlich. Zusätzlich besteht – bei entsprechender Einschreibung – eine SAPV-Rufbereitschaft.
Die pflegerische Versorgung erfolgt rund um die Uhr durch examinierte Pflegefachkräfte mit palliativer Erfahrung und orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Gäste.
Es gibt begleitende Angebote wie Beratung, ehrenamtliche Begleitung, spirituelle Begleitung, Musikund Kunsttherapie, Klinikclowns, Physiotherapie sowie eine ehrenamtlich organisierte kleine Auszeit.
Es gibt keine festen Besuchszeiten. Angehörige können jederzeit kostenfrei übernachten. Auch Haustiere sind willkommen, sofern sie stubenrein, geimpft und ruhig sind.
Die Versorgung wird angepasst, um Beschwerden zu lindern. Angehörige werden auf Wunsch informiert und begleitet.
Angehörige haben Zeit für Abschied. Der Verstorbene wird würdig versorgt und verbleibt im Zimmer, bis der Bestatter ihn abholt. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema Bestattung wird empfohlen.
Hausärzte*innen, Klinikärzte*innen und Sozialdienste
Diese Fragen und Antworten richten sich an Zuweiser*innen (Hausärzte*innen, Klinikärzte*innen, Sozialdienste) und beschreiben Voraussetzungen, Abläufe und Verantwortlichkeiten im Rahmen einer Hospizaufnahme.
Eine Hospizaufnahme ist indiziert bei Patient:innen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung in der letzten Lebensphase, wenn:
- die Lebenserwartung voraussichtlich nur noch wenige Wochen bis wenige Monate beträgt,
- eine kurative Therapie nicht mehr möglich oder medizinisch nicht mehr sinnvoll ist,
- keine behandlungsbedürftige Akutsituation besteht, die eine Krankenhausversorgung erforderlich macht,
- und ein erhöhter palliativmedizinischer und/oder palliativpflegerischer Versorgungsbedarf vorliegt.
Ein erhöhter Versorgungsbedarf kann sich zeigen durch:
- eine komplexe oder instabile Symptomlast (z. B. Schmerzen, Atemnot, Angst, Unruhe),
- einen hohen pflegerischen Aufwand in Kombination mit palliativer Symptomatik,
- eine aufwendige Wundversorgung, z. B. bei großen, exulzerierenden oder schwer beherrschbaren Wunden,
- zusätzliche psychosoziale Belastungen, sofern diese im Zusammenhang mit der palliativen Gesamtsituation stehen.
Psychosoziale Belastungen allein stellen keine eigenständige Indikation dar.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Hospizversorgung.
Eine Hospizaufnahme ist nicht indiziert, wenn keine komplexe palliative Symptomlast vorliegt oder wenn die Behandlung nicht ausschließlich palliativ ausgerichtet ist.
Dies betrifft insbesondere:
- rein pflegerischen Unterstützungsbedarf ohne relevante palliative Symptomatik (z. B. fortgeschrittene Demenz mit stabiler Symptomlage),
- Zustände nach akutem Ereignis (z. B. Schlaganfall), bei denen zwar palliative Entscheidungen getroffen wurden (z. B. Absehen von Sondenernährung), jedoch keine erhöhte oder komplexe Symptomlast besteht,
- strukturelle Versorgungsdefizite (z. B. Zeitmangel im Pflegeheim oder ambulanten Setting) ohne erhöhten palliativen Bedarf,
- isolierte psychosoziale Belastungen ohne Einbettung in eine komplexe palliative Gesamtsituation,
- laufende krankheitsmodifizierende Therapien, insbesondere Chemotherapien oder Strahlentherapien, einschließlich oraler Chemotherapien,
- bestehenden Behandlungsbedarf im Akutkrankenhaus.
Ein Hospiz ersetzt weder Pflegeheim noch Akutklinik.
Zentrale und zwingend erforderliche Unterlage ist die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Hospizversorgung.
Weitere medizinische Unterlagen sind nicht verpflichtend, können jedoch bei Zweifeln an der Hospizindikation hilfreich sein (z. B. aktuelle Arzt- oder Entlassbriefe).
Der Anfragebogen zur Hospizaufnahme wird in der Regel von den Angehörigen oder durch den Sozialdienst ausgefüllt und per E-Mail an das Hospiz gesendet. Ärzt:innen und Sozialdienste können den Anfragebogen an die Angehörigen weitergeben.
Weitere Dokumente (z. B. Pflegegrad, pflegerische Einschätzungen, Vorsorgedokumente) sind keine Voraussetzung für die Anmeldung.
Nach Eingang der Anmeldung wird jede Anfrage fachlich geprüft und einer Warteliste zugeordnet.
Dringliche Warteliste: Auf die dringliche Warteliste kommen Patient:innen, bei denen zeitnah eine Hospizaufnahme notwendig ist. Für diese Anfragen ist die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Hospizversorgung Voraussetzung.
Anfragen aus dem häuslichen Umfeld werden innerhalb der dringlichen Warteliste in der Regel höher priorisiert als Anfragen aus stationären Einrichtungen, da Versorgungssituationen zu Hause schneller instabil werden können.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch das Hospiz. Das Hospiz prüft, ob die angegebenen Kriterien tatsächlich erfüllt sind, u. a. durch Gespräche mit Angehörigen und – sofern möglich – mit den Patient:innen selbst. Sind die Kriterien nicht erfüllt, ist eine Aufnahme nicht möglich.
Vorsorgliche Warteliste: Die vorsorgliche Warteliste betrifft Patient:innen mit absehbarem, aber noch nicht akutem Hospizbedarf. In diesen Fällen ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nicht sinnvoll. Wir bitten ausdrücklich darum, keine Notwendigkeitsbescheinigung einzureichen, solange kein akuter Bedarf besteht, und die Angehörigen direkt Kontakt mit dem Hospiz aufnehmen zu lassen.
Die Vergabe freier Hospizplätze erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien und Dringlichkeit. Spenden, Mitgliedschaften oder persönliche Beziehungen haben keinen Einfluss.
Die Kosten für den Aufenthalt im stationären Hospiz werden überwiegend von der Kranken- und Pflegekasse übernommen.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird grundsätzlich durch das stationäre Hospiz selbst gestellt und erfolgt erst bei Aufnahme.
Für Hausärzt:innen, Klinikärzt:innen und Sozialdienste ist keine Antragstellung erforderlich, sofern die Hospizindikation eindeutig ist.
Bei unklarer Indikationslage kann in Einzelfällen vorab eine medizinische Voranfrage bei der Krankenkasse sinnvoll sein. Dies stellt jedoch die Ausnahme, nicht die Regel dar.
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz.
Liegt kein Pflegegrad vor, wird dieser durch das Hospiz beantragt. Ist ein Pflegegrad vorhanden, der aus fachlicher Sicht nicht angemessen erscheint, unterstützt das Hospiz bei einer Höherstufung.
Der Pflegegrad ist ausschließlich für die Kostenaufteilung zwischen Kranken- und Pflegekasse relevant und hat keinen Einfluss auf die Indikationsentscheidung.
Die ärztliche Versorgung im stationären Hospiz ist palliativ ausgerichtet und erfolgt hausärztlich.
Patient:innen können ihre bisherige Hausärztin oder ihren bisherigen Hausarzt behalten, sofern diese aus dem Stadtgebiet Erlangen kommen und die Versorgung übernehmen. Bei Patient:innen aus dem Landkreis oder aus weiter entfernten Regionen organisiert das Hospiz eine palliativ erfahrene hausärztliche Betreuung.
In der Regel erfolgen ein bis zwei ärztliche Hausbesuche pro Woche sowie zusätzliche Kontakte nach Bedarf. Ergänzend kann – bei entsprechender Einschreibung – eine SAPV-Rufbereitschaft eingebunden werden.
Kurative oder akutmedizinische Behandlungen gehören nicht zum Versorgungsauftrag eines stationären Hospizes.
Hausärzte*innen, die die Versorgung ihrer Patient:innen im Hospiz übernehmen, führen die hausärztliche Betreuung fort und bleiben für die medizinische Behandlung und Verordnung verantwortlich.
Am Tag der Aufnahme ist ein ärztlicher Hausbesuch zwingend erforderlich, insbesondere zur Verordnung der Dauermedikation, zur Verordnung notwendiger Bedarfsmedikamente und zur Ausstellung aller erforderlichen Rezepte, einschließlich BtM-Rezepte, als Voraussetzung für die Aufnahme.
Im weiteren Verlauf werden regelmäßige ärztliche Hausbesuche (in der Regel ein- bis zweimal pro Woche) sowie eine zeitnahe Rückmeldung bei Kontaktaufnahme durch das Hospiz erwartet.
Eine SAPV-Verordnung kann zur fachlichen Unterstützung ausgestellt werden. Die SAPV ergänzt die hausärztliche Versorgung, ersetzt sie jedoch nicht. Die Anordnung symptomlindernder Medikation verbleibt bei der behandelnden Hausärztin bzw. dem behandelnden Hausarzt.
Die pflegerische Versorgung erfolgt rund um die Uhr durch examinierte Pflegefachkräfte mit palliativer Expertise.
Sie umfasst Grund- und Behandlungspflege, kontinuierliche Symptombeobachtung sowie Maßnahmen zur Symptomlinderung und Stabilisierung.
Die Pflege orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Gäste.
Die Versorgung im Hospiz erfolgt interprofessionell in enger Abstimmung zwischen Pflege, Hausärzt:innen, ggf. SAPV, Sozialdienst sowie weiteren beteiligten Berufsgruppen.
Eine offene, zeitnahe Kommunikation mit allen Beteiligten ist Grundlage der Zusammenarbeit.
Ziel der Hospizaufnahme ist die Linderung belastender Symptome, der Erhalt von Lebensqualität und eine würdige Begleitung am Lebensende.
Kurative oder lebensverlängernde Therapien sind nicht Bestandteil der Hospizversorgung.
Ein Hospiz ist kein Einbahnweg. Bei Stabilisierung des Zustands ist eine Entlassung nach Hause oder in eine andere Versorgungsform möglich. Dies betrifft nur einen kleinen Teil der Gäste, ist jedoch grundsätzlich vorgesehen.
Bei Zustandsverschlechterung wird die Versorgung angepasst, Angehörige werden auf Wunsch informiert.
Nach dem Versterben haben Angehörige Zeit für den Abschied. Der Verstorbene verbleibt im Zimmer, bis die Abholung durch den Bestatter erfolgt. Die ärztliche Leichenschau wird zeitgerecht durchgeführt.
Bei Unsicherheiten zur Indikation oder zum Verfahren ist eine frühzeitige Rücksprache ausdrücklich erwünscht (Sozialdienst oder Leitung des Hospizes). Eine frühzeitige Klärung vermeidet Fehlanmeldungen.
Nein. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien und Dringlichkeit. Spenden, Mitgliedschaften oder persönliche Beziehungen haben keinen Einfluss.
